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There are no translations available. Allgemeine Verkaufsbedingungen
1.1 Geltung 1.2 Die Lieferungen von BEST OF RETAIL GMBH werden ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeführt. 1.3 Abweichende Bedingungen des Käufers sind für BEST OF RETAIL GMBH unverbindlich, wenn BEST OF RETAIL GMBH nicht ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt hat. 1.4 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.5 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2.Angebot, Bestellung, Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von BEST OF RETAIL GMBH sind freibleibend bis zur Annahme durch den Käufer. Bei BEST OF RETAIL GMBH eingegangene Kaufangebote der Kunden sind für diese für die Dauer von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs bei BEST OF RETAIL GMBH unwiderruflich. Ein Vertrag gilt in dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Annahme des Bestellangebots durch BEST OF RETAIL GMBH als abgeschlossen.
2.2 Für Inhalt und Umfang ist die schriftliche Annahme und Auftragsbestätigung von BEST OF RETAIL GMBH maßgebend. Bei Vertragsschluss getroffene Nebenabreden sind für BEST OF RETAIL GMBH nur dann verbindlich, wenn sie von BEST OF RETAIL GMBH ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 Alle Bestellungen werden nur schriftlich per Fax oder per Mail im Orderformular der BEST OF RETAIL GMBH bearbeitet. Für telefonische Bestellungen wird keine Haftung in Bezug auf Richtigkeit der Bestellung übernommen.
2.4 BEST OF RETAIL GMBH ist berechtigt, Modelle infolge von Rohmateriallieferungen, Fertigungsanforderungen oder aus modischen oder aus anderen sachlich berechtigten Gründen zu ändern, wenn und soweit solche Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
2.5 Der Mindestbestellwert für Nachbestellungen von Accessoires-Produkten beträgt € 300,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einzel-bestellungen werden mit 15 € Zusatzkosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer versendet.
2.6 Der Käufer hat es zu unterlassen, zeitgleich Produkte mit anzubieten, die aufgrund ihrer Art und Gestaltung dem Produkt der BEST OF RETAIL GMBH ähnlich, gleichartig oder identisch sind. Für jeden Fall eines derartigen Vertragsverstoßes verpflichtet sich der Käufer eine Vertragsstrafe i. H. von 2.000,00 € zu zahlen. Der BEST OF RETAIL GMBH steht es zu bei Nachweis einen höheren Schadensersatz geltend zu machen. Darüber hinaus ist die BEST OF RETAIL GMBH berechtigt, diesen Vertrag oder sämtliche Vertragsbeziehungen fristlos zu kündigen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, der BEST OF RETAIL GMBH sämtliche Angaben über die gleiche/gleichartige Ware, deren Hersteller bzw. den Lieferanten auf Verlangen mitzuteilen, die erhaltenen Werbematerialien, Anschreiben und Bestellunterlagen zumindest in Kopie zur Verfügung zu stellen, damit die BEST OF RETAIL GMBH gegenüber diesem Dritten seine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche durchsetzen kann. Insofern ist der Käufer zur umfassenden Auskunft verpflichtet.
3.Lieferung 3.1 Die Ware wird an die vom Käufer angegebene Adresse des Käufers ausgeliefert.
3.2 Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt, in dem die Ware an den Überbringer oder Spediteur ausgeliefert wird, die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder Beschädigung der Ware. Wird der Versand auf Wunsch oder durch ein Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3.3 Die Lieferung der Ware erfolgt in dem mit dem Käufer vereinbarten Zeitrahmen, wobei BEST OF RETAIL GMBH jedoch eine zusätzliche Frist von 18 Tagen für eine verzogene oder verzögerte Lieferung zusteht. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle einer Lieferungsverzögerung über die vorgenannte 18-Tage Frist hinaus hat der Käufer – nach schriftlicher Nachfristsetzung – das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei zeitlich gestaffelten Lieferungen kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die bereits gelieferte Ware für ihn kein Interesse hat.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen BEST OF RETAIL GMBH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadenersatzansprüche erwachsen. Der höhere Gewalt stehen alle Umstände gleich, die von BEST OF RETAIL GMBH nicht zu vertreten sind und durch die BEST OF RETAIL GMBH die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein-und Ausfuhrverbot, Verkehrssperrung, behördliche Maßnahmen Energie-und Rohstoffmangel, gleichgültig ob sie bei BEST OF RETAIL GMBH Vor-oder Unterlieferanten von BEST OF RETAIL GMBH eintreten. In diesen Fällen ist der Käufer seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als die ganz oder teilweise noch ausstehende Lieferung wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.
3.5 BEST OF RETAIL GMBH steht es frei, die Lieferung von Waren davon abhängig zu machen, dass die Zahlung vor Lieferung zu erfolgen hat. Dies betrifft insbesondere Erstaufträge/ Neukunden, bei denen die Lieferung nur bei vorherigem Zahlungseingang erfolgt.
4. Unberechtigter Rücktritt 4.1 Wenn und soweit der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder die Annahme der Lieferung verweigert, ist BEST OF RETAIL GMBH berechtigt, vom Käufer Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der Versand-, Transport- und Lagerkosten und aller sonstigen BEST OF RETAIL GMBH dadurch entstehenden Kosten zu verlangen. Der BEST OF RETAIL GMBH steht es frei, sofern ein höherer Schaden eingetreten ist, diesen einzufordern. 4.2 Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass BEST OF RETAIL GMBH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Gewährleistung, Haftung 5.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Fehlmengen sind BEST OF RETAIL GMBH unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind BEST OF RETAIL GMBH innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
5.2 Der Käufer hat BEST OF RETAIL GMBH Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch BEST OF RETAIL GMBH zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist BEST OF RETAIL GMBH von der Mängelhaftung befreit. 5.3Die Rücksendung beanstandeter Ware muss stets frei Haus an BEST OF RETAIL GMBH erfolgen. Derartige Rücksendungen werden entgegengenommen, wenn sie die anlässlich der Mängelrüge vergebene Retourennummer tragen oder wenn die Rücksendung auf andere Weise einer bestimmten Mängelrüge zugeordnet werden kann. Nicht derart zuordenbare Rücksendungen werden auf Kosten des Rücksenders retourniert. Bearbeitungskosten für Rücksendungen werden nicht berechnet.
5.4 Die Mängelhaftung von BEST OF RETAIL GMBH beschränkt sich darauf, dass BEST OF RETAIL GMBH alle Teile, die bei Gefahrübergang mangelhaft sind, nach eigener Wahl kostenlos nachbessert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden das Eigentum von BEST OF RETAIL GMBH. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder sich über eine angemessene Frist hinaus verzögert oder aus sonstigen von BEST OF RETAIL GMBH zu vertretenen Gründen fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen.
5.5 BEST OF RETAIL GMBH leistet keine Gewähr für Schäden, die durch natürlichen Verderb, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung oder Nachbesserung durch den Käufer oder Dritte entstehen.
5.6 Die Lieferung von Sonderposten oder Räumungsware erfolgt, sofern ein Preisnachlass gegenüber dem Listenpreis von mindestens 20 % gewährt wird, stets unter Ausschluss von Umtausch- oder Rücktrittsrechten sowie Mängelansprüchen wegen bekannter oder offensichtlicher Mängel.
5.7 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- und Folgeschadens – gegen BEST OF RETAIL GMBH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BEST OF RETAIL GMBH oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Person beruht, insbesondere wenn dies zu Körper- oder Gesundheitsschäden geführt hat. Dies gilt auch, soweit vom Käufer direkte Ansprüche gegenüber den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von BEST OF RETAIL GMBH geltend gemacht werden. Soweit der BEST OF RETAIL GMBH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt für direkte Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BEST OF RETAIL GMBH.
5.8 Sämtliche Mängelansprüche des Käufers einschließlich der in Ziffer 5.5 geregelten Schadensersatzansprüchen verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware beim Kunden, nicht jedoch vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Mängelansprüche eines Endverbrauchers erfüllt hat.
6.Schutzrechte 6.1 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder des Urheberrechtes durch von BEST OF RETAIL GMBH gelieferte Ware Ansprüche erhebt, hat der Käufer BEST OF RETAIL GMBH hiervon unverzüglich zu unterrichten. Er darf in keinem Fall eine Schutzrechtsverletzung anerkennen und er hat BEST OF RETAIL GMBH alle Abwehrmaßnahmen vorzubehalten.
6.2 Wenn der Käufer die Ware in einer Weise verkauft oder ändert – einschließlich der Hinzufügung einer Marke-, dass gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht eines Dritten verletzt werden, ist der Käufer für eine solche Verletzung allein haftbar und verpflichtet, BEST OF RETAIL GMBH von allen daraus resultierenden Ansprüchen des Dritten, gleich welcher Art, freizustellen.
6.3 Der Käufer darf ihm gelieferte BEST OF RETAIL GMBH-Waren nicht kopieren oder nachahmen. Das Gleiche gilt für alle BEST OF RETAIL GMBH-Marken und –Kennzeichen sowie für Abbildungen in BEST OF RETAIL GMBH-Werbematerialien oder –Bestellunterlagen. Bei Verstößen hiergegen kann BEST OF RETAIL GMBH sofort alle Vertragsbeziehungen beenden, insbesondere von offenen Kaufverträgen zurücktreten.
7.Eigentumsvorbehalt 7.1 Alle Verkäufe von BEST OF RETAIL GMBH an den Kunden erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums von BEST OF RETAIL GMBH an der Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Kaufpreisforderungen von BEST OF RETAIL GMBH aus allen Verträgen.
7.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware von BEST OF RETAIL GMBH im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. BEST OF RETAIL GMBH kann dieses Recht widerrufen und gelieferte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder sein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware auf Dritte überträgt. In der Rücknahme der Ware durch BEST OF RETAIL GMBH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht von BEST OF RETAIL GMBH ausdrücklich schriftlich erklärt wird. BEST OF RETAIL GMBH kann die Ware frei verkaufen. Der Verkaufserlös ist auf die Verkaufskosten anzurechnen.
7.3 Der Käufer muss die Vorbehaltsware sorgfältig behandeln und auf eigene Kosten zum Wiederbeschaffungswert versichern. Seine Entschädigungsansprüche aus der Versicherung im Falle des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit an BEST OF RETAIL GMBH ab. Im Falle von Pfändung von Vorbehaltsware oder sonstigen Maßnahmen Dritter muss der Käufer BEST OF RETAIL GMBH unverzüglich benachrichtigen und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
7.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die BEST OF RETAIL GMBH zustehenden Forderungen um mehr als 10 %, so ist BEST OF RETAIL GMBH bereit, auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.
8.Preise 8.1 Die von BEST OF RETAIL GMBH angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Fracht- und Handlingskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
8.2 Wenn sich nach Abschluss des Vertrags die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Lieferungen von BEST OF RETAIL GMBH infolge von Änderungen der Rohstoffpreise, Arbeits- und Transportkosten oder Steuern, Abgaben und Zölle nachweisbar verändern, ist BEST OF RETAIL GMBH berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Die Preisänderung ist der Höhe nach auf maximal 15 % (fünfzehn Prozent) begrenzt.
9.Zahlung 9.1 Rechnungen von Warenlieferungen sind entweder per Vorkasse oder nach Rechnungserhalt binnen 7 Tagen mit einem Abbuchungsauftrag zu begleichen. Bei Erstaufträgen/ Neukunden erfolgt die Warenlieferung nur gegen vorherigem Zahlungseingang.
9.2 Das Gleiche gilt für Nachbestellungen.
9.3 Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so ist BEST OF RETAIL GMBH berechtigt, Verzugszinsen i. H. von 8 % Punkten über dem jeweils geltenden EZB-Basiszinssatz geltend zu machen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann bei Nachweis eingefordert werden.
9.4 Macht BEST OF RETAIL GMBH von ihrem Recht Gebrauch (Ziff. 3.5), die Lieferung nur bei Zahlung einer Vorkasse durchzuführen und zahlt der Käufer erst verspätet, so kann diese nach vier Wochen Händlings- und Lagerhaltungs-kosten i. H. von 5 % des Auftragswertes pauschal gelten machen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der BEST OF RETAIL GMBH unbenommen.
9.5 Erfolgt die Zahlung per Vorkasse nicht fristgemäß oder kann ein erteilter Abbuchungsauftrag nicht erfolgreich mangels Deckung des Kontos durchgeführt werden, so kann BEST OF RETAIL GMBH unter Aufrechterhaltung seiner hier beschriebenen Ansprüche das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Muss bereits für die Lieferung verpackte Ware wieder ausgepackt werden, hat der Käufer zusätzliche Handlingskosten i. H. von 10 % des Nettowarenwertes zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.
9.6 Erteilt der Käufer der BEST OF RETAIL GMBH eine Abbuchungsermächtigung oder eine Kontovollmacht und kann diese Abbuchung mangels Deckung des Kontos nicht erfolgreich durchgeführt werden, so ist BEST OF RETAIL GMBH berechtigt, jeden Vorgang bankübliche Gebühren, mindestens 3,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Vorgang sowie weitere 15,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Bearbeitungsgebühren pro Vorgang vom Verkäufer zu erheben.
9.7 Wenn der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen von BEST OF RETAIL GMBH im Verzug ist oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern und die Einhaltung seiner Zahlungspflichten zu gefährden, ist BEST OF RETAIL GMBH berechtigt, a) noch ausstehende Warenlieferungen auszusetzen und für weitere Warenlieferungen Vorauszahlung oder Stellung geeigneter Sicherheiten zu verlangen und b) nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für Vorauszahlung oder Leistungen von Sicherheiten von diesem Vertrag oder auch sonstige Verträge mit dem Käufer fristlos zu kündigen unter Aufrechterhaltung sämtlicher die BEST OF RETAIL GMBH zustehenden Ansprüche, insbesondere die sich aus diesen AGB ergeben. Ein derart durch den Käufer verursachter Lieferstopp löst keinerlei Schadensersatz-ansprüche des Käufers aus.
9.8 Gegen Zahlungsansprüche der BEST OF RETAIL GMBH kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten und auch nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte begründen, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
9.9 Der Käufer ist nur dann berechtigt, mit „Gutschriften" der BEST OF RETAIL GMBH zustehenden Zahlungsansprüchen aufzurechnen, wenn diese „Gutschriften" durch die BEST OF RETAIL GMBH schriftlich erteilt und bestätigt worden sind. Kann der Käufer zwar eine Gutschrift erwarten, ist jedoch eine schriftliche Bestätigung noch nicht vorliegend gegeben, scheitert eine Aufrechnung mit der BEST OF RETAIL GMBH zustehenden Zahlungsansprüchen aus und führt zu einem Vertragsverstoß.
10.Wiederverkauf 10.1 Der Käufer ist verpflichtet, a) die Ware ausschließlich von dem/den in seiner Bestellung angegebenen Ladengeschäft/en aus zu verkaufen und jedes Material, einschließlich Werbematerial bezüglich der Ware, ausschließlich in diesem Ladengeschäft zu präsentieren; b) die Ware in Deutschland, Schweiz und Österreich, nur an Endverbraucher zu verkaufen; c) die Ware nicht über das Internet zu verkaufen (Ebay, Amazon etc.); d) der Verkauf über online-shop ist nur in Verbindung mit einem stationären Ladenlokal zulässig.
10.2 Für jeden Fall der Verletzung einer der in Ziffer 10.1 genannten Verpflichtungen hat der Käufer an BEST OF RETAIL GMBH eine Vertragsstrafe in Höhe des Netto-Verkaufspreises eines die vorstehenden Pflichten verletzenden Angebots oder Verkaufs, mindestens 1.000,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen. BEST OF RETAIL GMBH bleibt das Recht vorbehalten, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
10.3 Setzt der Käufer die Pflichtverletzung ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung von BEST OF RETAIL GMBH fort, ist BEST OF RETAIL GMBH berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten, die mit dem Käufer abgeschlossen, aber noch nicht ausgeführt sind.
11.Verkaufspersonal Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre und sonstige Vermittler sind von BEST OF RETAIL GMBH nicht bevollmächtigt, BEST OF RETAIL GMBH zu vertreten oder zu verpflichten; sie haben keine Inkassovollmacht und keine Vollmacht, im Namen und Auftrag von BEST OF RETAIL GMBH Änderungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen zu vereinbaren oder Alleinverkaufsrechte für bestimmte Gebiete zu gewähren.
12.Datenspeicherung BEST OF RETAIL GMBH ist berechtigt, alle Kundendaten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und nach Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.
13.Präsentationen der Waren durch den Käufer Stellt die BEST OF RETAIL GMBH dem Käufer Materialien zum Zwecke der Präsentation (POS-Materialien), Kalkulationen, Ordnerunterlagen etc. zur Verfügung, so bleibt BEST OF RETAIL GMBH Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Urheberrechte an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung und dem Käufer überlassenen Unterlagen. Sofern BEST OF RETAIL GMBH dem Käufer POS-Materialien anbieten kann, ist der Käufer verpflichtet, diese zum Zwecke der Präsentation der Waren zu nehmen. Wird ein POS dem Käufer zur Verfügung gestellt, haben die Parteien einen hierfür entgeltlichen Leihvertrag im Einzelnen abzuschließen. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sind insbesondere kostenlos erhaltene oder entgeltlich geliehene POS – Materialien, die zu Dekorationszwecken eingesetzt werden, rückgabepflichtig.
14.Schlussbestimmungen 14.1 Für alle Verträge mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts bei Verträgen mit Auslandskassen ist ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist das für den Sitz von BEST OF RETAIL GMBH örtlich zuständige Gericht. BEST OF RETAIL GMBH behält sich jedoch vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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